- 2605 - 1300. Juli 17. Breslau. XVI kal. Aug. Joh. Symonis, Canonikus von Breslau und Official, urkundet einen zwischen dem Abte des Sandstiftes und dem Physicus Mag. Peter abgeschlossenen gütlichen Vergleich in Betreff des Zinses von dein durch den Letzteren bewohnten Hanse nahe dem Stiftsfriedhofe am Ausgange der Brücke. Von diesem Hause, behauptet der Abt, sei Mag. Peter seit 9 Jahren den Zins schuldig, will sich aber hierfür mit einer Summe von 2 M. abfinden lassen und auch diese erst nach Mag. Peters Tode von dessen Erben einfordern. Ins Künftige soll jeder Besitzer des Hauses 1/2 M. jährl. an das Stift zahlen und das Letztere auch bei einem etwaigen Verkaufe des Hauses ein Vorkaufsrecht haben, zu einem Preise, den 4 von beiden Parteien zu ernennende ehrenwerthe Männer festsetzen werden. Z.: die Herren Pfarrer Joh. v. St. Moritz (zu Breslau), Heinr. v. Oltacyn (Oltaschin), Lutold v. Mochviz (wohl Mogwitz bei Neisse), Heinr. v. Pangow (Pangau), Jak. und Daniel Bruder des Sandstiftes, die Cleriker Joh. genannt v. Wanzow (Wansen), Paul und Heinrich. Repert. Heliae Copialb. des Sandstiftes aus dem XV. Jahrh. im Bresl. Staatsarchive p. 537. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |